BOLLWERK Frühstückslounge

Befreiung von der Kurtaxe für geschäftlich Reisende

Die Stadt Immenstadt i.A. erhebt eine Kurtaxe. Die Kurtaxe ist ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung des städtischen Angebots.

Nur Übernachtungen, die beruflich veranlasst sind, sind von der Kurtaxenpflicht ausgenommen. Um die Befreiung der Kurtaxe geltend zu machen, ist die Abgabe des Kurtaxenbefreiungsformulars notwendig.

Falls Dein Aufenthalt also rein geschäftlich ist, fülle bitte das Formular aus. Wir bitten um Dein Verständnis, dass wir ansonsten keine Befreiung von der Kurtaxe vornehmen dürfen.

Hiermit bestätige ich, dass meine Beherbergung in Immenstadt i. Allgäu beruflich zwingend erforderlich ist

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